CoVID-19-Präventionskonzept

Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Öffnungsverordnung der Bundesregierung, die am 8.11.2021 in Kraft getreten ist, ist das Betreten von Yogastudios oder Räumen zum Zwecks der Ausübung von Yogaunterricht unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst, weshalb ich einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen setze!

Jegliche Teilnahme am Yogaunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten – dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen an oberster Stelle.

Verantwortlichkeiten – COVID-19-Beauftragte/r
Andrea Hartl (Glück im Kopf), Andergasse 56/4, 1170 Wien

Vorgaben laut Verordnung
Mit 8. November 2021 ist der Besuch einer Yogastunde nur noch mit einem 2-G Nachweis gestattet.

Ein 2-G-Nachweise ist entweder:

Genesen: Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig. oder

Geimpft: Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass. Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: −
Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 360 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. (Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweise 270 Tage.)
Immunisierung durch eine Impfung: − Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
Wer sich jetzt spontan impft, kann sofort in Kombination mit einem PCR-Test 2-G Bereiche besuchen.

Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Johnsen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.

Immunisierung durch Impfung von Genesenen: − Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 360 Tage. (Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.)
Weitere Impfungen („3. Dosis“): − Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 360 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein. (Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.)

Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, sind
verpflichtet, zum Zweck der Kontaktpersonenverfolgung der Betriebsstätte folgende Daten
bekanntzugeben:

● Vor- und Familiennamen und
● Telefonnummer oder/und die E-Mail-Adresse
● Die Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens der jeweiligen Betriebsstätte oder des
bestimmten Ortes zu versehen.
● Die Daten sind für die Dauer von 28 Tagen vom Zeitpunkt der Erhebung und bei
Zusammenkünften ab dem Zeitpunkt der Zusammenkunft aufzubewahren und danach
unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

Verhaltensregeln von Praktizierenden und Yogalehrende

Beim Betreten des Studios und abseits der Yogamatte ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die FFP2-Matte darf nur auf der Yogamatte abgenommen werden.

Beim Betreten und beim Aufenthalt in der Betriebsstätte ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr „2-G“ nachzuweisen und für die Dauer des Aufenthaltsbereitzuhalten.

TeilnehmerInnen, die sich krank fühlen, sollen nicht an den Yogaseinheiten teilnehmen.

Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und desinfizieren beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten. Ist dies nicht möglich, sind die auf der Betriebsstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene beim Betreten und Verlassen zu nutzen.

Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen.

Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.

Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben des Betreibers einzuhalten. Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen liegen in den Räumlichkeiten aus.

Ansammlungen vor und in der Betriebsstätte sind zu vermeiden. Auf Abstand soll geachtet werden.

Pünktliches Erscheinen zur Yogaeinheit wird erbeten.

Spezifische Hygienemaßnahme

Beim Betreten und Verlassen der Betriebsstätte sind die Hände zu waschen. Ist dies nicht möglich, sind die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene zu verwenden.

Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, usw.) werden mehrmals täglich durch das Personal desinfiziert.

WC-Anlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert und es werden Einweghandtücher zur Verfügung gestellt.

Es wird regelmäßig während bzw. zwischen den Trainingseinheiten gelüftet .

Werden Hilfsmittel vom Studio verwendet, so sind diese zu desinfizieren.

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Generell gilt:
Solltest du dich unwohl fühlen, bleibe bitte zuhause und kuriere dich aus. Am besten klärst du mit deinem Hausarzt die weitere Vorgehensweise ab!

Wenn du bereits ein Verdachtsfall bist oder positiv auf das Sars-CoV-2 Virus getestet worden bist, kontaktiere mich bitte unter 0664/2833245 oder post@glueckimkopf.com, sowie deine zuständige Gesundheitsbehörde für die weitere Vorgangsweise.

Bitte komm erst wieder ins Training, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt oder du die Erlaubnis von deinem Arzt bzw. der Gesundheitsbehörde hast.